ihr seid alle scheisse.

ernsthaft.

ihr habt es nicht besser verdient als euch täglich vom eigenen staat die bremsstreifen aus der unterhose filmen zu lassen, während ihr euch vom unterschichtenfernsehen und cola-korn die letzten noch verbleibenden hirnzellen wegmassieren lasst.

ihr alle, ihr ewig medienbetäubten rabattkartennutzer, tumbe mehrheit der nichtdenker, ihr hab-nichts-zu-verbergen und dabei kein-eigenes-leben-haber.
tote masse. menschliche umweltverschmutzung. elendes biomaterial, welches wir als klotz am bein mit durch die evolution schleifen wie’n kropf. kann man nüscht machen.
lasst euch von endemol einfach deutschland überdachen und als fernsehformat an die chinesen verkaufen.

trojanerumfrage

und jetzt marsch marsch, knoten in das taschentuch und beim nächsten mal dran denken, das hirn einzuschalten, wenn man eine frage gestellt bekommt. ihr elenden arschnasen und mitläufer.

solche gedanken könnten einem kommen, wenn man an umfragewerte glaubt. auch wenn sie von der ard in auftrag gegeben worden sind (infratest dimap).

9 Responses


On 20070907 164506 disko said:

mein post hätte die überschrift “58% der deutschen” und den ersten satz “haben kein gehirn” gehabt.


On 20070907 171204 dom said:

doch. sie haben ein alibi-hirn mit grundfunktionen zur lebenserhaltung und tresenkommunikationsgegrunze.
sonst könnte man sie ja wenigstens für hirntot erklären und am wählen hindern.

bringt aber auch nüscht bei bundestrojanern im wahlcomputer :)


On 20070907 171819 disko said:

wer sagt das?

in .de muss man weder für’s aktive noch für’s passive wahrecht die existenz eines gehirns nachweisen. über den nachweis zur befähigung, selbiges benutzen brauchen wir gar nicht erst zu reden.

@wahlcomputer: sie bieten auch eine chance – kommt nur drauf an, _wer_ was in die machinchen implantiert…


On 20070907 174536 dom said:

na das sagen die hiesigen wahlgesetze in verbindung mit § 1896 BGB:

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
gem. § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG),
§ 6a Abs. 1 Nr. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG),
§ 8 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG)
und § 2 Nr. 1 des Landeswahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG)

derjenige Betreute, “… für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfaßt, …” (§ 13 Nr. 2 BWG).

tjo, dann nehmen wir uns noch die aussage: “Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität des Volkes gewahrt bleibt.” … und paaren dies mit der frage: pochen die 58%, die imho fälschlicherweise nicht betreut werden denn überhaupt auf ihre souveränität? wenn sie nicht souverän sind, sollten sie nicht wirklich besser auf anordnung einen betreuer zur besorgung ihrer angelegenheiten bekommen, um die souveränität des volkes nicht zu gefährden?


On 20070911 105125 kras said:

mann, mann, mann, ist deutschland ein scheiß-laden! wer nimmt denn an so umfragen teil??? oder besser: wieviele stimmen hat denn der mann im rollstuhl?
“lasst euch von endemol einfach deutschland überdachen und als fernsehformat an die chinesen verkaufen.”
schön! und so passend! big brother in überdimensional!
wer baut denn den riesencontainer? und wann ziehen wir hier aus?


On 20070914 165412 dom said:

tjaha, fragen über fragen! an so umfragen nehmen nur leute teil, die nichts zu verbergen haben. nur komisch, dass genau diese leute ihre eigene frau nicht alleine an ihren rechner lassen würden, weil alles mir pr0n zugesifft ist.

aber bevor wir hier ausziehen, ziehen wir erst nochmal durch! http://binary-punks.com/2007/08/29/auf-die-strasse/

berlin ist immer eine reise wert, asyl gibt’s bei williams.


On 20070924 173115 screech said:

das find ich aber auch voll nicht in ordnung… und dann berichten se nicht ma über die demo …


On 20080704 074126 kras said:

jetzt geht es los… die bayern drehen voll ab und machen es als erste wahr…

or, reply to this post via trackback.

« »